In den Jahren 2010 – 2016 tobte angesichts gesunkener Zinsen für Immobiliendarlehen ein langer Kampf zwischen Verbrauchern und Banken über den Widerruf von Darlehensverträgen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen. Dabei versuchten die Banken, möglichst lange eine Entscheidung des BGH zu vermeiden. Die
Der Widerrufsjoker – Ein erster (Pyrrhus-)Sieg der Verbraucher
Nachdem die Banken erfolgreich ein Urteil des BGH bis zum 21.6.2016 verhindert haben, um einen massenhaften Widerruf von Immobiliendarlehen zu verhindern, hat der BGH nun, nachdem durch die Gesetzesänderung eine solche Welle nicht mehr zu befürchten ist, mit zwei Entscheidungen
Die Vermeidungsstrategie der Banken zum Widerrufsrecht – Der langsame Tod des Widerruf-Jokers
Nachdem der BGH letztes Jahr die Bearbeitungsgebühren „kassiert“ hatte, haben sich die Banken bei dem kritischem Thema Vorfälligkeitsentschädigung und Widerruf von Darlehensverträgen offenkundig eine andere Strategie zugelegt. Diese Strategie lässt sich mit einfachen Worten umschreiben:“Kämpfen bis zum OLG – beim
Vorsprung durch Technik – aber nicht vor Gericht!
Der Siegeszug der Tablets scheint nicht aufzuhalten, iPads und deren Konkurrenten sind überall zu sehen, wer was auf sich hält – auch im Geschäftsleben – hat immer seine digitale Schiefertafel dabei. Das dachte sich auch ein fortschriftlicher Händler von gehobener
ACHTUNG – Geänderte Musterwiderrufsbelehrung !
Seit dem heutigen Tage ist eine „neue“ Musterwiderrufsbelehrung für Geschäfte nach dem Fernabsatzvorschriften (§§ 312b ff BGB) in Kraft. Die Änderung beruht auf dem heute in Kraft getretenem Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen