Wie bereits in unserem Blog berichtet, scheuen sich die Banken vor einem höchstrichterlichen Urteil zum sogenannten „Widerrufsjoker“ sowie zur Fragestellung der Verwirkung von Widerrufsrechten. Zu dieser Vermeidungsstrategie ist letzte Woche ein weiterer Fall hinzugekommen. Das OLG Stuttgart hatte – gemäß
Online-Rechte in der realen Welt……
In den letzten 1-2 Jahren haben wir gefühlte 1000 mal dieselbe rechtliche Fragestellung von Verbrauchern wie Geschäftsleuten gehört: Mandant: „Ich hab im Laden XYZ die Ware A gekauft, die gefällt mir doch nicht, und jetzt will der Laden die Ware