Wie bereits berichtet ist in einem unserer Verfahren eine weitere mündliche Verhandlung notwendig geworden. Der Gegner hat wie erwartet die Entscheidung im schriftlichen Verfahren abgelehnt. Termin zur mündlichen Verhandlung ist in ca. 3 Wochen. Der Gegner muss 300 km fahren. Verhandlungstermin ist 8.30 Uhr. Eine kleine Retourkutsche des Gerichts an den Gegner ? Der muss dann um 5 Uhr morgens losfahren um den Termin wahrnehmen zu können oder einen Unterbevollmächtigten in der Sache beauftragen, was seinen Mandante „Extra“ kostet, da die Sache aussichtslos ist. Grantiges Gericht.
Allerdings vermute ich, dass die Gegenseite nicht auftauchen wird, den mit Versäumnisurteil (In Fachkreisen VU genannt), Einspruch gegen das VU und 2 mündlicher Verhandlung mit 2. VU als Endurteil kann man das Verfahren trefflich in die Länge ziehen. ÄRGERLICH. Die Fahrtkosten und das Abwesenheitsgeld können diesen ÄRGER nicht besänftigen.
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