Ein aktueller Fall: Bei der Renovierung kommen in der Wohnung meines Mandanten unter den Tapeten viele schwarze Flecken zu Tage. Die „Diagnose“ ist eindeutig: Schimmel. Der Vermieter (eine Wohnungsbaugesellschaft) wird über den „Zufallsfund“ informiert, gleichzeitig wird natürlich Mängelbeseitigung verlangt und die Mieter gemindert.
Der Vermieter besichtigt die Wohnung und ist der Ansicht, dass es sich um „abgetrockneten Schimmel“ handelt, eine Mietminderung daher nicht berechtigt sei. Gleichzeitzig möchte der Vermieter aber mit der Sanierung sofort beginnen.
Meine Mandantin möchte erst einmal wissen was der Grund für die Schimmelbildung ist, und beauftragt einen Sachverständigen. Der Vermieter antwortet: Ein Sachverständiger würde nur unnötig Kosten verursachen, schließlich sei ja eigentlich gar kein Schaden vorhanden, der Schimmel sei ja abgetrocknet. Außerdem wäre das ja nicht notwendig, da der Vermieter ja sanieren will. Eine Mietminderung sei aus gleichem Grund zurückzuweisen, es solel ja saniert werden.
Was denn nun ?
Wenn ein Schaden vorliegt, muss er sanieren und die Minderung ist berechtigt, wenn kein Schaden vorliegt, muss der Vemieter nicht sanieren und eine Minderung ist nicht berechtigt.
Hier versucht der Vemieter zu sagen „Egal was es ist, ich bin nicht Schuld!“
Diese Verhaltensweisen begegnen mir öfter, ich frage mich nur, wie man sowas vernünftigerweise behaupten kann. Aber die Vernunft begnen einem im Mietrecht nur selten….