In früheren Zeiten wurden Häuser, die nach dem sogenannten WEG-Recht verwaltet werden, „Streithäuser“ genannt. Die Kanzlei MK Rechtsanwälte hilft Eigentümern und Verwaltungen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Die Reform des Wohnungseigentumsrecht im Jahre 2007 hat der Verwaltung und der Gemeinschaft nunmehr bessere Mittel an die Hand gegeben, um Streitpunkte auszuräumen und Mehrheitseintscheidungen gegebenenfalls auch gerichtlich durchzusetzen. Wir beraten Eigentümer, Verwaltungen und Eigentümergemeinschaften in allen Fragen des WEG-Rechts, angefangen von Nachbarschaftsstreitigkeiten, über Durchsetzung und Abwehr von baulichen Veränderungen, bis hin zur gerichtlichen Vertretung im Rahmen von Anfechtungen von Beschlüssen. Ansprechpartner für das Wohnungseigentumsrecht ist Herr Fachanwalt für Miet- Wohnungseigentumsrecht Günther Koy |